Meist kann man die Erfolgsaussichten einer Angelegeheit erst nach erfolgter Akteneinsicht richtig abschätzen.
So kann man erst nach erfolgter Akteneinsicht entscheiden, ob sich etwa ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl lohnt.
Auch als Geschädigter einer Straftat kann es angezeigt sein, Einsicht in die Akte zu nehmen, um zu entscheiden, ob Nebenklage erhoben oder ein Adhäsionsverfahren eingeleitet werden soll.
Dafür möchte man - meist aus Kostengründen - nicht immer einen Anwalt mit umfassender Vertretung beauftragen.
Jedoch hat in der Regel nur ein Anwalt ein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Er muß nicht persönlich bei der Behörde zur Einsicht erscheinen, sondern kann sich die Ermittlungsakten in seine Kanzlei schicken lassen und Fotokopien von der Akte anfertigen.
Gerne nehmen wir für Sie zu einem Pauschalpreis Akteneinsicht. Alles was dafür benötigt wird ist eine entsprechende Vollmacht und Angaben zur Behörde und dem Aktenzeichen dieser Behörde. Nur wenn Sie möchten, bieten wir gegen Aufpreis eine Ersteinschätzung der Lage oder auch die komplette Übernahme des Verfahrens an.
Kosten
Für die einfache Akteneinsicht berechnen wir Ihnen pauschal € 79,00. Die Akte stellen wir Ihnen als gesicherten Download zur Verfügung. Falls Sie die Akte in Papierfom oder einem Datenträger wünschen, kommen noch Kopierkosten oder die Kosten für den Datenträger hinzu.
Sie haben noch weitere Fragen?
Kein Problem! Dann kontaktieren Sie und einfach ganz unverbindlich per E-Mail.