Rechtsanwaltskanzlei KUISLE
Tätigkeitsfelder

Bei uns erwartet Sie ein breites Angebot anwaltlicher Dienstleistungen und Lösungen. Wir achten auf höchste Qualität auch hinsichtlich der Leistungen unserer Kooperationspartner. Natürlich beraten wir Sie umfassend, achten auf Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen und finden fast immer die passende Lösung für Sie.

Privatpersonen als auch gewerblichen Mandanten werden insbesondere Leistungen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts angeboten. Dabei gehört die Beratung und Vertretung in arbeits-, erb-, familien-, verkehrs- und kleineren straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten zu den Haupttätigkeitsfeldern.

Firmen finden bei der Rechtsanwaltskanzlei Kuisle Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen des Firmenalltags, vom Forderungsinkasso bis zu individuellen Vertragsgestaltungen.

Darüber hinaus vertreten wir seit Jahren Polizeibeamte in allen Belangen des Dienstalltags. Dabei wehren wir strafrechtliche Vorwürfe wie etwa den der Körperverletzung im Amt ab und machen Ansprüche des Beamten z.B. auf Schmerzensgeld im Wege des Adhäsionsverfahrens und der Nebenklage geltend. Ferner sind wir auch in disziplinarrechtlichen Belangen behilflich.

Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Kuisle zur Schlichtung nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz zugelassen.

Zusammen mit unserem IT-Partner
Dr. Hinner EDV bieten wir über die Testamentsvollstreckung und Nachlaßpflegschaft hinaus die Sicherung des digitalen Nachlasses an. Aus welchem Grund auch immer das Unternehmen nicht fortgeführt werden konnte oder sich kein Nachfolger fand: Wir sichten zusammen mit unserem EDV-Partner die vorhandene IT und verschaffen Ihnen nach Möglichkeit Zugang zu den Daten. Sie erhalten eine Übersicht der enthaltenen Dateien, Passwörter, E-Mails etc. des Verstorbenen. Insbesondere bei verschlüsselten Daten, aber auch generell ist es sehr hilfreich, wenn Sie im Vorfeld alle Passwörter und alle Unterlagen zusammenstellen. Damit wird der Aufwand geringgehalten. Bitte schalten Sie als Nachlaßverwalter auf keinen Fall Mobiltelefone ab - durch die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" wird der Zugang zu vielen Diensten stark erschwert oder sogar verunmöglicht, wenn die Mobiltelefonnummer der 2FA nicht mehr im Zugriff ist.

Im Rahmen einer für den Mandanten vereinfachten und beschleunigten Bearbeitung bieten wir zudem diverse "
Online-Dienste" an:

Bitte lesen Sie die Einzelheiten hierzu auf den betreffenden
Seiten nach.
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