Rechtsanwaltskanzlei KUISLE
Online-Scheidung

Kann man sich online scheiden lassen?

Die Antwort ist regelmäßig Nein.
So wie auch bei der Heirat müssen normalerweise beide Partner persönlich vor Gericht anwesend sein.
Dies ist - von seltenen Ausnahmen während der Corona-Zeit abgesehen - die Regel.
Noch immer ist es eher die Ausnahme, daß beide Ehepartner am Scheidungstermin per Videokonferenz teilnehmen können. Teilweise fehlt es an der technischen Ausstattung der Gerichte teilweise sperren sich manche Familienrichter auch dagegen und bevorzugen es, die Parteien zu einem so wichtigen Termin persönlich zu sehen.

Was hat es dann mit der "Online-Scheidung" auf sich?

In geeigneten Fällen kann eine Scheidung einfach und schnell, ohne zeit- und nervenaufreibende Termine in einer Anwaltskanzlei herbeigeführt werden.
Alle Fragen werden per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz geklärt, benötigte Unterlagen per E-Mail oder Post übersandt und es findet nur noch ein meist recht kurzer Termin von 5-10 Minuten vor dem Familiengericht statt.
Man kann dadurch oftmals Zeit, Geld und Nerven sparen.

Für wen eignet sich eine "Online-Scheidung"?

In erster Linie ist eine "Online-Scheidung" für Paare geeignet, welche sich einvernehmlich und ohne "Rosenkrieg" scheiden lassen wollen. Dabei sind bereits alle potentiellen Streitfragen einvernehmlich geklärt oder lassen sich zumindest bis zum Termin vor dem Familiengericht einvernehmlich regeln.

Welche potentiellen Streitfragen sollten geklärt sein?

Die Parteien sollten sich ggf. insbesondere einig sein über Unterhaltsfragen (bzgl. Ehepartner und gemeinsamer Kinder), Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, die Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats. Auch über den Versorgungsausgleich sollte man sich Gedanken gemacht haben, auch wenn dieser im Zweifel von Amts wegen durchgeführt wird. Unter Umständen kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs auch ausgeschlossen werden.

Braucht man bei einer "Online-Scheidung" überhaupt einen Anwalt?

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht für das Scheidungsverfahren "Anwaltszwang". Die Ehepartner brauchen also mindestens einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Einer der Eheleute muß also anwaltlich vertreten sein, um den Antrag stellen zu können. Der andere braucht keinen eigenen Anwalt, wenn er dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen möchte.

Können die Eheleute sich durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten lassen?

Nein. Der Anwalt vertritt nicht beide Parteien gleichzeitig im Scheidungsverfahren, sondern nur die Partei, welche ihn mit der Einleitung des Scheidungsantrages beauftragt hat. Natürlich steht es den Noch-Eheleuten frei, sich die Kosten für den Anwalt zu teilen.

Was wird für eine "Online-Scheidung" benötigt?

In erster Linie benötigen wir hierfür Angaben zu den Ehepartnern (Name, Anschrift), eine Kopie der Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungsdatum, ggf. zu den gemeinsamen Kindern, Angaben ob Folgesachen (z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, etc.) geregelt sind oder noch geregelt werden müssen, ggf. den notariellen Ehevertrag und Angaben zu Beruf und Einkommen der Ehepartner in den letzten drei Monaten (da das Gericht daraus den Gerichtskostenvorschuß berechnet).
Dies alles klären wir aber auch gerne digital z.B. per E-Mail mit Ihnen.

Was kostet eine Online-Scheidung?

Das Gericht setzt einen sog. Verfahrenswert" fest. Anhand dieses Verfahrenswerts kann man in einer Tabelle die Gerichts- und Anwaltskosten ermitteln.
Verfahrenswert
bei einer Scheidung ist das in 3 Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute, jedoch nicht weniger als € 2.000,00.
Werden im Termin auch noch andere Sachen (z.B. Unterhalt oder Zugewinn) verhandelt, dann erhöht sich der Verfahrensswert allerdings entsprechend.
In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 FamFG für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 Euro.

Sie haben noch weitere Fragen?

Kein Problem! Dann kontaktieren Sie und einfach ganz unverbindlich per
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