Sie waren unverschuldet einen Verkehrsunfall verwickelt und die Haftungsfrage ist klar?
Aber Sie möchten sich nicht selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und dem Schädiger herumschlagen?
Dann schicken Sie uns einfach per E-Mail alle relevanten Unterlagen! Alles weitere übernehmen wir!
Wir benötigen dazu zunächst:
eine unterschriebene Vollmacht
Angaben zu Unfallort, Unfallzeit, Unfallhergang und den Unfallbeteiligten
die Kennzeichen der Unfallfahrzeuge
das Sachverständigengutachten oder ggf. den Kostenvoranschlag
Angaben, ob das Fahrzeug repariert werden oder fiktiv abgerechnet werden soll
Angaben zur aufnehmenden Polizeidienststelle und deren Aktenzeichen
Name und Anschrift der Unfallzeugen
Angaben zu Verletzungen, Arztberichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, etc.
Alles weitere klären wir gerne mit Ihnen per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz.
Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht nötig, aber natürlich stehen wir auch für ein persönliches Gespräch bereit.
Kosten Jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muß vom Verursacher derart entschädigt werden, daß der Zustand vor dem Unfall möglichst wiederhergestellt wird. Dazu gehört neben Schadensersatz und Schmerzensgeld auch, daß die Anwaltskosten des Geschädigten vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzt werden müssen.
Für den Fall, daß die Schuldfrage nicht eindeutig ist und es zu einer Quotelung der Ansprüche kommt, werden auch die Anwaltskosten nur anteilig ersetzt.
Sie haben noch weitere Fragen?
Kein Problem! Dann kontaktieren Sie und einfach ganz unverbindlich per E-Mail.